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1320. Oktober 11. Oppeln im Konsistorium vor dem Thor der Kollegiatkirche zum heil. Kreuz.

Sabb. a. b. Galli conf.

Vor Herrn Franco, Abt des Klosters Gemelnicz (Himmelwitz), als vom päpstlichen Stuhl delegirtem Richter, berichtet Bruder Johann, Pfarrer von St. Margarethen bei Bythum (Beuthen O./S.), dass er diese Pfarre kanonisch auf die Präsentation des Abtes Johann von St. Vincenz bei Breslau durch den Bischof Johann von Krakau erhalten und ohne Widerspruch besessen hätte. Da habe der Erzbischof Janislaw von Gnesen unter der falschen Angabe, die Kirche St. Margarethen in Beuthen sei seit so langer Zeit erledigt, dass auf ihn das Kollationsrecht rechtmässig gefallen sei, während er (Johann) sie doch rechtmässig erlangt und richtig besessen hätte, er auch nicht citirt oder eines Vergehens überführt worden, sondern abwesend, (jedoch nicht aus Ungehorsam abwesend gewesen sei) ihn nicht kraft seiner Metropolitangewalt, sondern vielmehr freventlich einfach seiner Pfarre beraubt und sie einem gewissen Philipp, Sohn Peters von Opathowitz, übertragen. Deshalb habe er bei dem apostolischen Stuhl appellirt, und da nun obgen. Abt von letzterem mit diesem Amte beauftragt worden sei, so bittet er, dass seine Appellation als gerechtfertigt anerkannt, das Vorgehen des Erzbischofs nach seiner Appellation widerrufen, ihm seine Pfarre zurückgegeben und von Philipp die Processkosten erstattet werden. Der Abt urtheilt auch völlig in diesem Sinne.

Z.: die Herren Thomas Dechant, Radslaus Kustos, Werner und Jasco Domherren zu Oppeln, Pribco und Johann Vikare daselbst, Mag. Nikolaus von Liegnitz. Laut Text besiegelt von dem Abt Franko und ausgefertigt von Markus, des weiland Andreas von Breslau Sohn, kaiserlichem Notar.


Processrotulus vom Jahre 1321 im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift 172 b.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.